Als Reaktion auf die Finanz- und Bankenkrise entwickelte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ein Regelwerk (Basel III), dass bisherige Lücken schließen und die Harmonisierung der Bankenaufsicht („Single Rule Book“) weiter vorantreiben soll. In der europäischen Union wurden diese Empfehlungen aufgegriffen und mit der CRD IV/ CRR (Capital Requirements Directive/ Capital Requirements Regulation) umgesetzt.
Wesentliche Zielsetzung des Maßnahmenbündels sind die Erhöhung der Widerstandskraft der Banken in Krisenfällen und Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft, die Verbesserung des Risikomanagements sowie die Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Offenlegungspflichten der Banken. Erreicht werden soll dies insbesondere durch quantitativ und qualitativ bessere Eigenmittelausstattung der Institute und erstmals EU-weit harmonisierte Liquiditätsanforderungen sowie die Offenlegungspflichten nach Basel III.
Mit diesen Neuregelungen haben sich die Anforderungen an das Meldewesen der Kreditinstitute weiter verschärft und stellen aktuell große Herausforderungen für diese dar. In gemeinsamen Projekten bei unseren Kunden setzen wir aktuelle die neuen Anforderungen um. Zur gezielten Qualifizierung unserer Berater, nutzen wir das erstklassige Fortbildungsangebot der Frankfurt School of Finance & Management. Aktuell absolvieren zwei Senior Consultants den „Zertifikatsstudiengang Meldewesenspezialist“, der detaillierte Kenntnisse der verschiedenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften und die Umsetzung im Meldewesen vermittelt.
Sollte dieses Thema für Sie interessant sein oder Sie einen Erfahrungsaustausch zu diesem oder ähnlichen Themen wünschen, freut sich christopher.klein@proresult.de und oder christian.bock@proresult.de über eine Nachricht von Ihnen.