ESZB-Zahlungsverkehrsstatistik wird erweitert und Meldefrequenz erhöht

ESZB-Zahlungsverkehrsstatistik wird erweitert und Meldefrequenz erhöht

Die ESZB-Zahlungsverkehrsstatistik wurde grundlegend überarbeitet. Mit der Änderungsverordnung werden die bisherigen, jährlichen Meldepflichten zur Zahlungsverkehrsstatistik deutlich ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere neuere Entwicklungen im Zahlungsverkehr, die Erhebung von Betrugsdaten und grenzüberschreitende Kartenzahlungen nach einzelnen Güter- und Dienstleistungskategorien sowie Empfängerländern. Ab dem Berichtsjahr wird die Meldefrequenz für einige Positionen vierteljährlich und für die meisten Positionen halbjährlich sein.

Die Änderungsverordnung wurde am 11. Dezember 2020 im Official Journal der Europäischen Union veröffentlicht. Die Änderungsverordnung sowie eine Rückäußerung zur öffentlichen Konsultation sind auf der Webpräsenz der EZB abrufbar.

Diese überarbeiteten Berichtspflichten zur Zahlungsverkehrsstatistik werden sich merklich auf den Meldeaufwand der Institute und Zahlungsdienstleister auswirken. Die EZB plant jedoch Erleichterungen gemäß des Proportionalitätsprinzip abhängig von verschiedenen Schwellenwerten und Bedingungen, die in der überarbeiteten Verordnung definiert sind. Institute und Zahlungsdienstleister sind jedoch gut beraten, schnellstmöglich ihre Risikorichtlinien und das entsprechende Reporting zu überarbeiten, damit sie den Behörden neben statistischen Informationen über ihr Geschäft, auch detailliertere Zahlen und Bewertungen vorlegen können.

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