FinStabDEV – Neue Meldung soll Risiken im Wohnimmobilienmarkt aufdecken

FinStabDEV – Neue Meldung soll Risiken im Wohnimmobilienmarkt aufdecken

Im Dezember 2019 wurde der Referentenentwurf zu einer weiteren statistischen Meldung – der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) – veröffentlicht. Im Rahmen der FinStabDEV wird die Deutsche Bundesbank zukünftig Daten über Wohnimmobilienfinanzierungen erheben, um die Gefahr einer Immobilienblase frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Zu den meldepflichtigen Parteien gehören dabei insbesondere Kreditinstitute, Bausparkassen sowie Versicherungen. Ähnlich wie bei der letzten neuen statistischen Meldung – AnaCredit – müssen die Institute auch im Rahmen der FinStabDEV mit einem erheblichen Umsetzungsaufwand rechnen. Dieser wird sowohl die Datenanlieferung, die Datenqualität sowie die Datenmodelle betreffen.  

Meldefrequenz

Empfänger der Meldung ist die Deutsche Bundesbank. Die Meldefrequenz ist noch nicht entschieden, aber sogar eine tägliche Übermittlung der Daten ist nicht ausgeschlossen. Ganz allgemein wird in vier verschiedene Kategorien von Meldedaten unterschieden, welche jeweils einen entsprechenden Abgabestichtag haben. Wir haben dies in folgender Tabelle für Sie zusammengefasst:

MeldestichtageAbgabestichtage
Monatliche
Meldung
der jeweils letzte Tag des Monatsbis zum 10. Geschäftstag des Folgemonats
Vierteljährliche
Meldung
31. März
30. Juni
30. September
31. Dezember
bis 15. Mai
bis 15. August
bis 15. November
bis 15. Februar
Halbjährliche
Meldung
30. Juni
31. Dezember
bis 15. August
bis 15. Februar
Jährliche
Meldung
31. Dezemberbis 15. Februar

FinStabDEV Projekte jetzt starten

Beim ursprünglich vorgelegte Umsetzungszeitplan der Bundesbank ergeben sich derzeit im Rahmen der Corona-Pandemie Verschiebungen. Die Erstmeldung wird sich voraussichtlich bis in das 4. Quartal 2021 zu verschieben.  

Vorgesehener Zeitplan der Bundesbank (unter Vorbehalt weiterer Änderungen)

Finalisierung der FinStabDEV4. Quartal 2020
Veröffentlichung der finalen Verordnung und Anordnung der Deutschen Bundesbank4. Quartal 2020
Veröffentlichung der Richtlinien und Rundschreiben4. Quartal 2020
Erste Datenerhebung (ein Jahr nach der Veröffentlichung der Verordnung)frühestens 4. Quartal 2021

Meldepflichtige Institute, insbesondere auf den Wohnimmobilienmarkt spezialisierte Banken (z.B. Bausparkassen), sollten sich frühzeitig mit den detaillierten und zum Teil neuen Vorgaben sowie mit den zu erwartenden Datenvolumina beschäftigen und Umsetzungsprojekte zeitnah starten. 

Unser Angebot für Sie:

Durch unsere langjährige Erfahrung im regulatorischen Meldewesen und den gängigen Softwarelösungen (Abacus/DaVinci, Abacus360, BAIS) können unsere Experten Sie bei der Analyse Ihres Datenhaushaltes bestmöglich auf die anstehenden Veränderungen im Rahmen der FinStabDEV vorbereiten.

Wir durchleuchten gemeinsam mit Ihnen alle bevorstehenden Herausforderungen um die gesetzlichen Meldeanforderungen der Bundesbank in Bezug auf die Wohnimmobilienkredite fachgerecht umzusetzen.

Unsere Unterstützung reicht dabei von der fachlichen Analyse der Anforderungen über die Aufbereitung Ihres Datenhaushalts, der Datenversorgung Ihrer Meldesoftware bis zur Unterstützung im Projekt- und Testmanagement. 

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf einen wertvollen Austausch.

Ihr Ansprechpartner:

Michael Pollner
michael.pollner@proresult.de