Sieben Jahre nach der letzten Novelle der BSI-Verordnung EZB/2013/33 hat die EZB nun mit der Verordnung EZB/2021/2 die Bankenstatistik auf gänzlich neue rechtliche Grundlagen gestellt. Die daraus resultierenden Neuerungen für die monatliche Bilanzstatistik sind zwar nicht so umfangreich, wie man befürchten konnte, sollten aber dennoch rechtzeitig und professionell vorbereitet werden.
Die geänderten Meldeschemata der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) sowie des Auslandsstatus der Banken (AUSTA) sind ab Meldemonat Januar 2022 anzuwenden. Darin sind einige neue Meldepositionen zu verschiedenen neu zu unterscheidenden Kontrahenten, wie firmeneigene Finanzierungseinrichtungen oder Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie zum Cash-Pooling zwischen Instituten enthalten. Einige Formulare kommen neu hinzu, andere entfallen ersatzlos.
Wenn Sie Fragen zur neuen EZB-Verordnung über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Gerne unterstützen wir Sie von der Analyse des Umsetzungsbedarfs bis zur hands-on Umsetzung in Ihrer Meldesoftware.
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